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Elternbeirat Max-Planck-Gymnasium München
Hinweise zur Arbeitsweise des Elternbeirates und den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
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So wird der Elternbeirat gewählt
Der Elternbeirat des Max-Planck-Gymnasiums München wird von den Eltern in einer Vollversammlung immer für zwei Jahre gewählt, zuletzt im September 2008. Die nächste Wahl wird also zu Beginn des Schuljahres 2010/11 stattfinden.
Die Größe des Elternbeirates hängt von der Anzahl der Schüler ab, wobei für das Max-Planck-Gymnasium die gesetzliche Höchstgrenze von 12 Mitgliedern gilt.
Zuständigkeiten des Elternbeirates
Der Elternbeirat ist eine Einrichtung der Schule. Er vertritt die Interessen aller Erziehungsberechtigten bzw. der Eltern volljähriger Schüler. Wenn Sie Fragen, Wünsche oder Anregungen haben, können Sie sich an die Beiratsmitglieder wenden. Auch bei der Lösung von Problemen, die im Gespräch mit den Lehrkräften, den Stufenbetreuern, Verbindungslehrern oder der Schulleitung nicht geklärt werden können, werden wir uns bemühen, Sie zu unterstützen.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist der Elternbeirat laufend im Gespräch mit Schulleitung, Lehrern, Personalrat und Schülern. Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern werden angenommen. Die Beratung und oft auch Entscheidung über die Problem- und Fragestellungen erfolgt in regelmäßigen Elternbeiratssitzungen. In wichtigen Fällen wird auch kurzfristig eine Sondersitzung abgehalten.
Drei gewählte Mitglieder des Elternbeirats nehmen an den Beratungen des Schulforums teil.
Weitere Mitglieder vertreten den Elternbeirat in der Arbeitsgemeinschaft der Münchner Gymnasien ARGE.
Zuständigkeitsbereiche im Detail
Zustimmungspflichtiger Bereich
Hier dürfen Aktionen und Änderungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Elternbeirats geschehen.
Dies sind z.B.:
- Festsetzung unterrichtsfreier Tage
- Einführung bestimmter neuer Lernmittel
- bestimmte Disziplinarmaßnahmen (wenn der Elternbeirat von den Eltern dazu aufgefordert wird)
- Schulfahrten
- Schüleraustausch
Anhörungspflichtiger Bereich
In diesen Bereichen ist der Elternbeirat zu hören. Ob den Anregungen dann gefolgt wird oder ob andere Ansichten überwiegen, ist eine Sache des Einzelfalls. Dies sind z.B.:
- Nachmittagsunterricht
- Zahl der Schulaufgaben
- Angebot an Pausenverpflegung
- Fragen der Gesundheitspflege
Eigener Gestaltungsbereich
Auf vielen Gebieten des Schullebens hat der Elternbeirat eigene Gestaltungsmöglichkeiten, die er unabhängig von anderen wahrnehmen kann. Dazu gehören z.B.:
- themenbezogene Veranstaltungen
- Elternrundbriefe
- Elternspenden
- Informationen für Eltern
- Der Elternbeirat unterstützt die Klassenelternsprecher bei ihrer Aufgabe.
- Jede Jahrgangsstufe hat einen offiziellen Ansprechpartner im Elternbeirat.
Im Rahmen des eigenen Gestaltungsbereiches ist die Verwaltung der Elternspende hervorzuheben. Gefördert werden hauptsächlich Projekte und Aktivitäten, für die der Aufwandsträger der Schule nicht zuständig ist oder die im Rahmen der Budgetierung nicht mehr durchführbar sind. So konnte in der Vergangenheit einiges auf den Weg gebracht werden, das ohne den Elternbeirat und ohne dessen Spendentopf, gefüllt mit den Spenden der Eltern und anderer Förderer, so nicht möglich gewesen wäre.
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Nächste Sitzung
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15.09.2010
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Hinweis
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Bitte beachten Sie, dass die Sitzungen des Elternbeirates nicht öffentlich sind.
Sollten Sie Anregungen oder ein wichtiges Anliegen an den Elternbeirat herantragen wollen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an eines der Mitglieder.
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